Fraktionsregelwerk
§ 1.0 | Die maximale Anzahl an offiziellen Fraktionen ist auf 9 beschränkt.
§ 1.1 | Memberliste Regelung:
Eine Fraktion darf aus maximal 17 Mitgliedern bestehen, davon sind 2 Plätze Frauen vorbehalten.
§ 1.2 | Blood Out Regelung:
Bei einem Bloodout durch Ausbluten muss der Betroffene alle Informationen und die Zeit in der Gruppierung vergessen.
Eine Rückkehr in dieselbe Fraktion ist nach einem Bloodout frühestens nach 7 Tagen möglich.
Die Fraktionssperre nach einem Bloodout beträgt 2 Tage.
Wer ehrenhaft entlassen wird, erhält weder eine allgemeine Fraktionssperre noch eine Rückkehrsperre in dieselbe Fraktion.
Ehrenhafte Entlassungen müssen im IC ausgespielt werden.
Ehrenhafte Entlassungen dürfen nur durch den 12er einer Fraktion durchgeführt werden.
§ 1.3 | Als Mitglied einer Bad Fraktion darfst du kein übliches Zivilisten Roleplay ausüben und musst jederzeit als Fraktionsmitglied zu erkennen sein. Für die Erkennbarkeit ist der 12er zuständig. Wer keine Fraktionskleidung trägt kann administrativ gebloodoutet werden.
§ 1.4 | Drittpartei ist mit einem triftigen RP Hintergrund gestattet. Dabei ist zu beachten, dass sich maximal zwei Parteien verbünden dürfen.
§ 1.5 | Ein Anwesen, eine Hood oder ein Chapter darf im Krieg nur einmal alle 6 Stunden angegriffen werden. Dabei werden sämtliche Angriffe oder aggressive Handlungen auf ein Anwesen gewertet. Es darf keine Razzia 30 Minuten vor und 30 Minuten nach einem Server Restart oder einem Gangwar durchgeführt werden.
§ 1.6 | Jede Fraktion darf beim Agieren einen Heli zum Spotten, Transportieren und Absetzen benutzen.
§ 1.7 | Das Plündern von Fraktionslagern ist verboten.
§ 1.8 | Auszahlungen von Forderungen dürfen nur noch persönlich von einem Fraktionsleiter an den anderen Fraktionsleiter in Bar übergeben werden (12er zu 12er).
§ 1.9 | First Contact Regel
First Contact tritt ein, sobald zwei Fraktionen (Masse vs. Masse) in einem aktiven Konflikt aufeinandertreffen und der erste Schuss zwischen den Parteien connected.
Sobald der First Contact erfolgt ist, müssen alle Spieler beider Massen innerhalb von 3 Sekunden aus ihren Fahrzeugen aussteigen.
Das Backstep Fahrzeug hat ab dem Zeitpunkt des First Contacts 5 Minuten Zeit um weiterzufahren.
Innerhalb dieser 5 Minuten darf das Backstep Fahrzeug Spieler absetzen.
Nach Ablauf dieser 5 Minuten müssen alle Spieler des Backstep Fahrzeugs aussteigen.
Das Backstep Fahrzeug darf nach dem Ausstieg der Spieler nicht erneut besetzt werden, auch nicht von Spielern, die das Fahrzeug zuvor verlassen haben.
Verstößt ein Spieler gegen die First Contact o. die Backstep Regel, drohen folgende Konsequenzen: Eine Fraktionswarnung, die Rückgabe von Waffen und der automatische Verlust des Fights.
§ 1.10 | Gebannte Spieler dürfen nicht als Urlauber eingetragen werden.
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§ 2.0 | Der Grund eines Konfliktes muss in den eigenen Fraktionsdiscord, in einem extra angelegten Channel unmittelbar nach Entstehung gepostet werden, damit die Fraktionsverwaltung jederzeit den Grund des Konfliktes ungefragt nachvollziehen kann.
Routen Kriege
Es ist jeder Fraktion gestattet, maximal eine Route zu beanspruchen. Die Fraktion muss in der Lage sein, die beanspruchte Route angemessen zu bewirtschaften und zu verteidigen. Kriege um Routen müssen bei den Geschäftsmännern angemeldet und genehmigt werden. Das Regelwerk steht über solchen Kriegsverträgen. Nach einer erfolgreichen Verteidigung oder Übernahme einer Route besteht ein Cooldown von 5 Tagen, in denen keine aggressiven Handlungen gegen die Route direkt gestattet sind. Die Partei, welche die Route zuletzt gefordert oder verloren hat, darf dieselbe Route 10 Tage lang nicht fordern.
§ 2.1 | Man darf sich nicht als Routenbesitzer ausgeben, wenn man nicht der Routenbesitzer ist.
§ 2.2 | Als Routenbesitzer ist das Arbeiten auf anderen Routen verboten.
§ 2.3 | Wer seine Route verschenkt, darf 14 Tage lang keine Route beanspruchen. Ein Verkauf weit unter dem Wert einer Route zählt als Verschenken. (alles unter 200.000 $)
§ 2.4 | Legale Routen dürfen nicht beansprucht werden. Diese sind dauerhaft für alle Spieler zu benutzen. Zu beanspruchen sind lediglich illegale Routen.
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§ 3.0 | Der bewaffnete Angriff auf alle staatlichen Einrichtungen (Bspw: MD, PD, DOJ, SG), sowie der dauerhafte bzw. sinnlose Beschuss auf staatliche Mitarbeiter ist strengstens verboten. Dabei wird nicht unterschieden, ob eine Person sich AM oder IM Gebäude aufhält (Die einzige Ausnahme stellt die Inhaftierung bzw. Festsetzung des 12ers dar).